Deutsches NIS2 Gesetz -
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Das deutsche NIS2-Gesetz: Neue Cybersicherheitspflichten für Unternehmen
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inteqrity unterstützt Ihr Unternehmen als EU-Vertreter nach der NIS2-Richtlinie und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Nutzer in der EU.
Wenn Anbieter im Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie außerhalb der EU niedergelassen ist, aber Dienste in der EU anbietet, muss er einen Vertreter in der EU benennen.
Der EU-Vertreter fungiert als Anlaufstelle für die zuständige Behörde und übernimmt die Koordination mit der Behörde.
Nach Art. 34 NIS2-RL können Verstöße gegen die Pflichten, einschließlich der Benennung eines Vertreters, mit hohen Geldbußen geahndet werden.
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