inteqrity unterstützt Ihr Unternehmen als EU-Vertreter nach der NIS2-Richtlinie und ist Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Nutzer in der EU.

FAQ

 

Wer muss einen EU-Vertreter nach der NIS2-RL bestellen?

Wenn Anbieter im Anwendungsbereich der NIS2-Richtlinie außerhalb der EU niedergelassen ist, aber Dienste in der EU anbietet, muss er einen Vertreter in der EU benennen.

 

Welche Aufgaben hat der EU-Vertreter nach der NIS2-RL?

Der EU-Vertreter fungiert als Anlaufstelle für die zuständige Behörde und übernimmt die Koordination mit der Behörde.

 

Welche Folgen hat es, wenn ein Unternehmen keinen  EU-Vertreter benennt?

Nach Art. 34 NIS2-RL können Verstöße gegen die Pflichten, einschließlich der Benennung eines Vertreters, mit hohen Geldbußen geahndet werden.

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